Erbrecht Exklusiv

Werterhalt & Weitergabe

Sicherheit & Struktur für
Ihre Familiennachfolge, Un-
ternehmensnachfolge und
Vermögensnachfolge.

In den kommenden Jahren wird in der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich Vermögen im Wert von 2 Billionen Euro vererbt. Vermögen kann durch Erbschaft, durch eigene Initiative, durch Kauf erworben, erhalten oder weitergegeben werden. Es setzt sich meistens aus vielfältigen Formen von Werten zusammen, wie zum Beispiel Immobilien, Kunstgegenständen, Grundstücken, finanziellem Vermögen. Entsprechend komplex sind die mit der Sicherung von Vermögensinteressen verknüpften Fragestellungen und rechtlichen Aspekte. Je nach individueller Sachlage müssen sowohl erbrechtliche, als auch familien-, immobilien- und steuerrechtliche Erfordernisse in die Überlegungen der Weitergabe einbezogen werden. Unser Private Client Team berät und betreut mittelständische Familienunternehmer, vermögende Privatpersonen und deren Familien unter anderem im Bereich der Vermögens- und Nachfolgeplanung. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten mit klaren kurz-, mittel- und langfristigen Strategien, die dazu dienen, ihr Vermögen in einer sich täglich verändernden Finanzwelt optimal zu erhalten und bieten ihnen praxis und zielorientierte Lösungen an. Dabei vertreten unsere Spezialisten auf den Gebieten des Erb-, Familien-, Immobilien-, Gesellschafts- und Steuerrechts unsere Mandanten in außergerichtlichen Auseinandersetzungen sowie auch in streitigen Verfahren vor Behörden und Gerichten. Mit unserer Initiative zum Thema Werterhalt & Weitergabe wollen wir letztendlich ein Bewusstsein schaffen, dass bereits zu Lebzeiten über Fragen zur Nachfolge rechtzeitig und richtig entschieden werden sollte, um letztendlich Auseinandersetzungen und Streitigkeiten vorzubeugen.

Zufrieden sind wir erst, wenn Sie es sind.

RA Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang, Fachanwalt für Erbrecht