Classic Cars

Kunst & Karosse

Classic Cars

Als Oldtimer werden meist Fahrzeuge verstanden, die 30 Jahre und älter sind und damit unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte historische Kennzeichen erhalten können. Die Besonderheiten der historischen Fahrzeuge im zivilrechtlichen Bereich resultieren vor allem aus der Schwierigkeit der Beurteilung eines Fahrzeuges auf dem Markt. Neben wiederkehrenden Aspekten im Marktverhalten und Trends in der Wertentwicklung sind es häufig die Individualität oder die Seltenheit eines Fahrzeuges, die seinen oft enormen Wert am Markt kennzeichnen. Die genaue Taxierung dieses Wertes ist in solchen Fällen sehr schwierig, da bei historischen Fahrzeugen auch die Güte etwaiger Restaurierungen oder das Vorhandensein originaler Substanz eine wichtige Rolle spielt.

Das relativ neue Rechtsgebiet „Oldtimerrecht“ befasst sich mit Fragen aus den Bereichen Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht und Straßenverkehrs – zulassungsrecht.

Beratungsschwerpunkte

  • Vertragsgestaltung
  • Abwicklung von Transaktionen (Ankauf, Verkauf, Verleih, Ausstellungen)
  • Versicherungsfragen
  • Straßenverkehrszulassung
  • Steuer, Finanzierung, Verpfändung und Treuhand-Geschäfte